Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf prüft nun, ob für die Wohngebiete rund um die Schloßstraße soziale Erhaltungsverodnungen gemäß § 172  Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB erlassen werden können. Das Untersichungsgebiet umfasst die beiden Planungsräume Schloßstraße und Markelstraße und erstreckt sich entlang der Schloßstraße von der Bornstraße im Norde bis zur Flemmings- bzw. Grunewaldstraße im Süden. Nach Mitteilung des Bezirkes vom 17. August 2021 werden entsprechende Hausbefragungen im August und im September 2021 durchegführt. Mit den Untersuchungen hat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG) beauftragt. Zufällig ausgewählte Haushalte der beiden Untersuchungsgebiete erhalten Post vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.

Mit der Befragung werden haushaltsbezogene Daten (zum Beispiel Haushaltsgröße, Wohndauer und Wohnzufriedenheit), wohnungsbezogene Informationen (zum Beispiel Wohnungsgröße, Ausstattung und Miethöhe) und nachbarschaftsbezogene Aspekte (zum Beispiel die Nutzung von sozialen Einrichtungen und der Verkehrsinfrastruktur sowie das nachbarschaftliche Zusammenleben) erhoben.

 

Weitere Informationen:

https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1116880.php

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