Meldungen
- 08. Februar 2017
Das Gebäude des Kammergerichts kann im Rahmen einer Führung an folgenden Terminen besichtigt werden:
- 06.04.2017
- 13.07.2017
- 05.10.2017
Treffpunkt ist jeweils um 15:00 Uhr, bei guter Wetterlage vor dem Haupteingang am Kleistpark oder bei schlechter Wetterlage in der Eingangshalle des Kammergerichts. Im Rahmen der Führung werden verschiedene Sitzungssäle und der Plenarsaal gezeigt und die wechselvolle Geschichte des Hauses erläutert.
Anmeldung zu den Führungen
Anmeldungen für eine Führung sind frühestens 2 Wochen vor dem Termin möglich, und zwar entweder per E-Mail telefonisch unter (030) 9015-2290 oder per Fax (030) 9015-2293.
Eine rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Teilnehmerzahl pro Führung auf 25 Personen begrenzt ist und in der Regel eine große Nachfrage besteht.
- 08. Februar 2017
http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/XIZR272.html
- 12. Januar 2017
Zu Jahresbeginn gibt es regelmäßig Änderungen, die sich auch auf den Alltag der Immobilieneigentümer, der Verwalter und der Vermieter sowie der Unternehmen in unterschiedlicher Weise auswirken. Für den steuerlichen Bereich hat das Bundesfinanzministerium die Neuerungen zusammengestellt.
- 11. Januar 2017
Für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll eine Berufszulassungsregelung
geschaffen werden. Als neue Voraussetzung für die Erteilung der gewerberechtlichen
Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung sollen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter ein Sachkundenachweis sowie für Wohnungseigentumsverwalter
darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung eingeführt werden. Mit der im Gesetzentwurf
vorgesehenen Einführung eines Sachkundenachweises wird eine Verbesserung der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen und damit eine Stärkung des Verbraucherschutzes angestrebt. Zudem soll der Gesetzentwurf durch die Einführung des Sachkundenachweises für Wohnungseigentumsverwalter einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten. Mit der darüber hinaus im Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter sollen Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden geschützt werden, die durch die fehlerhafte Berufsausübung des Wohnungseigentumsverwalters entstehen können.
Quelle: Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (www.bmwi.de)
- 10. Oktober 2016
Eigentümer und Immobilienverwalter von vermieteten Mehrfamilienhäusern, die nicht ausschließlich selbstgenutzt sind oder Wohnungseigentumsanlagen mit mindestens einer vermieteten Wohnung, sind nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet bis zum 31. Dezember 2016 eine erneute Legionellenprüfung durchzuführen. Nach der Trinkwasserverordnung sollte die Erstuntersuchung bis zum 31. Dezember 2013 durchgeführt werden. Die Folgeuntersuchungen müssen in der Regel jeweils nach drei Jahren erfolgen. Bei einer später durchgeführten Erstuntersuchung, berechnet sich die 3-jährige Frist ab dem Tag der (letzten) Untersuchung.
Betroffen sind Häuser mit einer Großanlage (§ 3 Punkt 12): mit mehr als zwei Wohnungen, deren zentrale Warmwasseranlagen ein Speichervolumen von mehr als 400 Litern haben oder das Volumen einer Rohrleitung von der Warmwasserbereitung bis zur Entnahmestelle mindestens drei Liter beträgt.
Die Proben müssen von staatlich akkreditierten Sachverständigen entnommen und durchgeführt werden. Entsprechende Informationen sind bei den Landesämtern für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu erhalten.
Auf der Homepage des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist derzeit folgende Liste der Untersuchungsstellen (Stand: September 2016) veröffentlicht:
Gesetzliche Grundlage:
Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung vom 10. März 2016 im Bundesgesetzblatt