Meldungen

Ratgeber für kleine Unternehmen und Vereine (BayLDA)

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat am 28. März 2018 erste Ratgeber für Vereine und kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Bäckereien, Einzelhändler, Online-Shops und Arztpraxen erstellt.
https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html

Energieeffizient Bauen / Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses

Produktänderung ab 17. April 2018 auf einen Blick:

  • Wegfall der 20-jährigen Zins­bindung
  • Die bereitstellungs­provisions­freie Zeit wird von 12 auf 6 Monate verkürzt
  • Kostenfreie Sonder­tilgungen sind nicht mehr möglich

Neues Merkblatt und weitere Informationen:

https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Landesförderbanken/Förderprodukte/Energieeffizient-Bauen-(153)/index.jsp

Mit dem Zuschussprogramm für Einbruchschutz fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, z.B. Einbau einbruchhemmender Haus - und Wohnungseingangstüren

sowie Nachrüstung von Haus - und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen).

Für eine stärkere Förderung kleinerer Maßnahmen gibt es ab sofort gestaffelte Zuschüsse:

* 20 Prozent Zuschuss für die ersten 1.000 Euro Investitionskosten
* Für jeden weiteren Euro der Investition 10 Prozent Zuschuss

Der Zuschuss kann maximal 1.600 Euro pro Wohnung betragen.

Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%c3%b6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/

 

Stand: September 2017

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, welche Informationspflichten dem Immobilienmakler bei einer Immobilienanzeige zum Energieverbrauch obliegen.

In den drei Verfahren wendet sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. gegen Zeitungsanzeigen von Immobilienmaklern, die sie wegen Fehlens von Angaben, die im Energieausweis enthalten sind, für unzulässig hält.

Die beklagten Immobilienmakler boten in Tageszeitungen Wohnimmobilien zur Miete oder zum Kauf an. In den Anzeigen fehlten Angaben zur Art des Energieausweises, zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Wohngebäudes, zum Baujahr des Wohngebäudes oder zur Energieeffizienzklasse.

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