Gemeinsam mit der Mietpreisbremse wird auch eine Regelung zum sogenannten „Bestellerprinzip“ für die Maklerprovision in Kraft treten. Die geplante Regelung sieht derzeit vor, dass die Maklerprovision künftig derjenige zahlen soll, der die Leistungen in Auftrag gibt. Die neuen Vorschriften werden nur auf die Maklerverträge, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden, angewandt. Für die bereits abgeschlossenen Verträge gelten sie nicht.

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Haus & Grund fordert seriöse Finanzierung der Heizungsförderung

 

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