Meldungen

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) schafft seit dem 1. Januar 2024 erstmals einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen. Es verpflichtet die Länder, Wärmepläne für ihr Gebiet sicherzustellen. Die Fristen sind gestaffelt: Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028.

Laut einer aktuellen Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). haben bis Anfang Mai 2025 bereits 5.085 Gemeinden – rund 47 Prozent aller Gemeinden bundesweit – mit der Erstellung begonnen. Weitere 488 Gemeinden (4,5 Prozent) haben ihren Wärmeplan bereits abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat die Ergebnisse eines Stakeholder-Dialogs zur kommunalen Wärmeplanung mit Empfehlungen hier veröffentlicht:

 

Am 10. Juli 2025 fand im Bundestag die erste Beratung über den Entwurf des o.g. Gesetzes statt. 

Der Entwurf sieht u.a. vor, dass die Regelung zum Umwandlungsschutz in § 250 BauGB um fünf Jahre (bis 2030) verlängert wird. § 250 BauGB ermöglicht es den Landesregierungen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Begründung oder Unterteilung von Wohnungs- und Teileigentum, die Begründung von Wohnungserbbaurechten und Dauerwohnrechten und die Eintragung von bestimmten Miteigentümervereinbarungen nach § 1010 BGB bei bestehenden Wohngebäuden einer Genehmigung bedarf.

 https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/ge-bauturbo/bauturbo.html

https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101084.pdf

https://www.bnotk.de/stellungnahmen/details/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-beschleunigung-des-wohnungsbaus-und-zur-wohnraumsicherung

 Das Gesetzgebungsverfahren sollte im Herbst 2025 abgeschlossen sein. 

Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen. 
https://service.berlin.de/dienstleistung/326215/

Berliner Mietspiegel 2024 wurde am 30.05.2024 veröffentlicht.

 

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/

 

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Interview mit unserem Vorsitzenden, RA und Notar a.D. Axel Paul 
Bitte lesen Sie hier.

 

 

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