Die Landesfinanzminister haben sich auf ein neues Modell für die Grundsteuer geeinigt. Danach soll Bemessungsgrundlage zukünftig der Verkehrswert der Grundstücke sein. Bisher wird die Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte erhoben. Diese werden in den alten Bundesländern nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 und in den neuen Bundesländern zum 1.1.1935 festgestellt.
In Zukunft soll der Verkehrswert maßgeblich sein. Die Bundesländer sollen die Möglichkeit haben, die die Grundsteuermesszahl eigenständig festzulegen. Damit sollen vor allem die Stadtstaaten die Möglichkeit erhalten, zu verhindern, dass die neue Berechnungsgrundlage zu einer Mehrbelastung ihrer Bürger führt.

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