Am 1. November 2015 treten sowohl das Bundesmeldegesetz (BMG) als auch die 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung sowie die Bundesmeldedatenabrufverordnung in Kraft. Ab diesem Tag müssen die Wohnungsgeber (wieder) bei der Wohnungsanmeldung von Mietern mitwirken. Die einschlägigen Gesetzes- und Verordnungstexte sowie weitere Informationen wurden auf der Seite des Bundesministeriums des Innern veröffentlicht:

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Verwaltungsrecht/Meldewesen/Bundesmeldegesetz/bundesmeldegesetz_node.html

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