Zum 1. November 2015 tritt erstmals ein bundesweit einheitliches Meldegesetz (BMG) in Kraft. Mieter, die eine Wohnung beziehen, müssen weiterhin ihren Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldehörde anzeigen. Im Rahmen dieser Meldepflicht wird nun ab dem 1. November 2015 eine weitere Anmeldung durch den Vermieter (die Hausverwaltung) verlangt.
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