Zum 1. November 2015 tritt erstmals ein bundesweit einheitliches Meldegesetz (BMG) in Kraft. Mieter, die eine Wohnung beziehen, müssen weiterhin ihren Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldehörde anzeigen. Im Rahmen dieser Meldepflicht wird nun ab dem 1. November 2015 eine weitere Anmeldung durch den Vermieter (die Hausverwaltung) verlangt.
Ein Musterformular finden Sie auf der Sercive-Portal Seite von Berlin.de
https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/

Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

Adresse
Schloßstraße 41
12165 Berlin
030 - 792 19 69
030 - 793 35 79
info@hgv-berlin-steglitz.de
Telefonzeiten
Montag - Freitag,
9:00 - 13:00 Uhr

Beratungstermine nur nach Vereinbarung

Am 23. April bleibt unsere Geschäftsstelle aus betrieblichen Gründen geschlossen.

 

Haus & Grund: Mietpreisbremse endlich abschaffen

https://www.hausundgrund.de/ampel-plant-keine-weiteren-mietrechtsverschaerfungen

 

Bestellen Sie Bücher und Zeitschriften direkt beim Haus & Grund Verlag.