Am 26. September 2015 führte die EU-Verordnung (EU) Nr. 812/2013 die Energieverbrauchskennzeichnung u.a. für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher sowie für Heizgeräte für Zentralheizungen verpflichtend ein. Das Ziel der Verordnung ist, ineffiziente Geräte aus dem Verkehr zu ziehen. Die Angabe der Energieeffizienzklasse der Geräte ist für die Werbung und ausgestellte Geräte zwingend vorgeschrieben. Die technischen Unterlagen müssen einheitliche und demzufolge vergleichbare Informationen beinhalten.

Genaue Informationen zu der Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter

http://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/warmwasserbereiter-warmwasserspeicher

und

http://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/heizgeraete

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