Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz  hat während des Deutschen Mietgerichtstages  im November 2015 seine "Grundlinien zur weiteren Reform des Mietrechts in der 18. Legislaturperiode" vorgelegt. Aus dem Papier ergeben sich die weiteren beabsichtigten Änderungen im Rahmen der 2. Tranche des Koalitionsvertrages. Die Auswirkungen der neuen Regelungen würden vor allen private Vermieter hart treffen und zum Teil sogar zum Verkauf ihrer Objekte zwingen.

Grundlinien zur weiteren Reform des Mietrechts in der 18. Legislaturperiode (PDF)

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