Aufgrund der Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 18. November 2015 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I 2015, Nr. 46 vom 25.11.2015) wird das Trinkwasser bereits seit dem 1. Dezember 2015 umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht. Vorgegeben sind Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210.

http://www.bmg.bund.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2015-4/trinkwasserverordnung-brat.html

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