- 02. März 2016
Im Jahr 2016 soll auch die Brandenburgische Bauordnung geändert werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf orientiert sich an der aktuellen Musterbauordnung. Als wichtige Neuerungen sollen das fünfstufige Gebäudeklassensystem, die Brandschutzanforderungen und der Sonderbautenkatalog musterkonform übernommen werden. Für die Vermieter besonders wichtig: ähnlich wie in Berlin wird in Brandenburg für die Wohnungen eine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Bestehende Wohnungen sollen in beiden Bundesländer bis zum Ende 2020 entsprechend nachgerüstet werden.
Der Gesetzentwurf wurde am 22. Dezember 2015 vom Kabinett beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Am 20. Januar 2016 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag statt. Nun wird der Entwurf in den Ausschüssen beraten.
Der Gesetzentwurf wurde unter
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_3200/3268.pdf
veröffentlicht.