Eigentümer und Immobilienverwalter von vermieteten Mehrfamilienhäusern, die nicht ausschließlich selbstgenutzt sind oder Wohnungseigentumsanlagen mit mindestens einer vermieteten Wohnung, sind nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet bis zum 31. Dezember 2016 eine erneute Legionellenprüfung durchzuführen. Nach der Trinkwasserverordnung sollte die Erstuntersuchung bis zum 31. Dezember 2013 durchgeführt werden. Die Folgeuntersuchungen müssen in der Regel jeweils nach drei Jahren erfolgen. Bei einer später durchgeführten Erstuntersuchung, berechnet sich die 3-jährige Frist ab dem Tag der (letzten) Untersuchung.

Betroffen sind Häuser mit einer Großanlage (§ 3 Punkt 12): mit mehr als zwei Wohnungen, deren zentrale Warmwasseranlagen ein Speichervolumen von mehr als 400 Litern haben oder das Volumen einer Rohrleitung von der Warmwasserbereitung bis zur Entnahmestelle mindestens drei Liter beträgt.

Die Proben müssen von staatlich akkreditierten Sachverständigen entnommen und durchgeführt werden. Entsprechende Informationen sind bei den Landesämtern für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu erhalten.
Auf der Homepage des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist derzeit folgende Liste der Untersuchungsstellen (Stand: September 2016) veröffentlicht:

https://www.berlin.de/lageso/_assets/gesundheit/publikationen/trinkwasserhygiene-trinkwasserlandesliste.pdf

Gesetzliche Grundlage:

Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung vom 10. März 2016 im Bundesgesetzblatt

http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/t-u/trinkwasser/trinkwasserverordnung-und-regelungen-fuer-legionellen.html

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