Mit dem Zuschussprogramm für Einbruchschutz fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, z.B. Einbau einbruchhemmender Haus - und Wohnungseingangstüren

sowie Nachrüstung von Haus - und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen).

Für eine stärkere Förderung kleinerer Maßnahmen gibt es ab sofort gestaffelte Zuschüsse:

* 20 Prozent Zuschuss für die ersten 1.000 Euro Investitionskosten
* Für jeden weiteren Euro der Investition 10 Prozent Zuschuss

Der Zuschuss kann maximal 1.600 Euro pro Wohnung betragen.

Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%c3%b6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/

 

Stand: September 2017

Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

Adresse
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12165 Berlin
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Telefonzeiten
Montag - Freitag,
9:00 - 13:00 Uhr

Beratungstermine nur nach Vereinbarung

Am 23. April bleibt unsere Geschäftsstelle aus betrieblichen Gründen geschlossen.

 

Haus & Grund: Mietpreisbremse endlich abschaffen

https://www.hausundgrund.de/ampel-plant-keine-weiteren-mietrechtsverschaerfungen

 

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