- 17. Oktober 2017
Mit dem Zuschussprogramm für Einbruchschutz fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, z.B. Einbau einbruchhemmender Haus - und Wohnungseingangstüren
sowie Nachrüstung von Haus - und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen).
Für eine stärkere Förderung kleinerer Maßnahmen gibt es ab sofort gestaffelte Zuschüsse:
* 20 Prozent Zuschuss für die ersten 1.000 Euro Investitionskosten
* Für jeden weiteren Euro der Investition 10 Prozent Zuschuss
Der Zuschuss kann maximal 1.600 Euro pro Wohnung betragen.
Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter
Stand: September 2017