- 05. Dezember 2018
In der Pressemitteilung vom 18. Oktober 2018 hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht darauf hingewiesen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Notwendigkeit besteht, Klingelschilder zu entfernen.
Quelle:
https://www.lda.bayern.de/media/pm2018_16.pdf