Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bearbeitet derzeit einen Gesetzesentwurf für die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Die neuen Regelungen betreffen u.a. die Erleichterungen von Sanierungen und Modernisierungen und Vereinfachungen für den Ablauf von Eigentümerversammlungen. Die Änderungen könnten Anfang 2021 in Kraft treten. 

 

Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/082719_Abschlussbericht_Reform_WEG.html

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