Am 16. Juni 2020 wurde die Verordnung zur Regelung der für einen Härtefall maßgeblichen Kriterien nach dem Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin veröffentlicht (s. Heft Nr. 27, S. 522).

https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2020/

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