- 30. April 2021
Die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 75) enthält Verpflichtungen zur Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, zur unterjährigen Verbrauchsinformation und zu Abrechnungsinformationen. Diese Richtlinie soll in deutsches Recht durch eine Änderung der Heizkostenverordnung umgesetzt werden. Eigentlich hätte dies schon bis zum 25.10.2020 stattfinden müssen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat aber erst im März 2021 den Entwurf einer Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung vorgelegt, s.