Das Bundeskabinett hat Anfang Juli die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung verabschiedet. Nachdem der Bundesrat dieser Änderung am 17. September 2021 zugestimmt hat, kann die Verordnung demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Durch die novellierten Regelungen werden unter anderem die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler auf einheitlich sechs Jahre festgelegt.

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