- 08. Februar 2023
Die "Heizkostenhilfe Berlin" unterstützt Berliner Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten wegen stark gestiegener Energiekosten.
Auf Rechnungen für nicht leitungsgebundene Energieträger mit Rechnungsdatum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2022 werden 80% des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt.
Anträge sind nur durch Eigentümer:innen oder Verwaltungen bzw. deren Bevollmächtigte zu stellen, die Rechnungen für nichtleitungsgebundene Energieträger (z.B. Öl, Pellets, Flüssiggas) für Feuerstätten in Berliner Wohn- und Gewerbeeinheiten bezahlt haben.
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/heizkostenhilfe-berlin.html