- 06. Juni 2023
Die neue Berliner Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung) ist am 11. Mai 2023 in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des
10. Mai 2028 außer Kraft. Demzufolge dürfen die Mieten in Berlin - bei einer zulässgen Erhöhung auf die ortsübliche Miete - innerhalb von drei Jahren weiterhin nur um max. 15 % steigen.