Die neue Berliner Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung) ist am 11. Mai 2023 in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des
10. Mai 2028 außer Kraft. Demzufolge dürfen die Mieten in Berlin - bei einer zulässgen Erhöhung auf die ortsübliche Miete - innerhalb von drei Jahren weiterhin nur um max. 15 % steigen.

Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

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Seminar ,,Erben und Schenken''

am 10. Oktober 2024

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Elementarschadenversicherung/ Pflichtversicherung ist keine Lösung–Prävention hat Priorität

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