- 26. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 besteht für Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen. Das durchführende Fachunternehmen muss hierfür lediglich bestätigen, dass es sich um eine energetische Sanierung im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.