Am 29. Dezember 2023 wurde die überarbeitete Förderrichtline "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" im Bundesanzeiger

veröffentlicht. Die neue Förderung wird schrittweise im Laufe des Jahres 2024 zunächst nur für Privatpersonen, die Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses sind, starten. Für weitere Antragstellergruppen, wie Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, wird die Beantragung erst im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. 

 

Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. 

 

https://www.bundesanzeiger.de

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline

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