- 29. Mai 2024
Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt. Derzeit sind Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bestehenden, selbstgenutzten Einfamilienhauses (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses (mit mehr als einer Wohneinheit) und Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum umsetzen, in Deutschland antragsberechtigt.
Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/