Der Start der Antrag­stellung für die Heizungs­förderung erfolgt gestaffelt. Derzeit sind Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bestehenden, selbst­genutzten Einfamilien­hauses (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), eines bestehenden ungeteilten Mehr­familien­hauses (mit mehr als einer Wohn­einheit) und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, die eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum umsetzen, in Deutschland antrags­berechtigt.

 

Förder­fähige Vorhaben der Heizungs­förderung können bereits jetzt von allen Antrag­steller­gruppen begonnen werden. Bei einem Vorhaben­beginn zwischen dem Datum der Ver­öffentlichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/

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