Am 10. Juli 2025 fand im Bundestag die erste Beratung über den Entwurf des o.g. Gesetzes statt. 

Der Entwurf sieht u.a. vor, dass die Regelung zum Umwandlungsschutz in § 250 BauGB um fünf Jahre (bis 2030) verlängert wird. § 250 BauGB ermöglicht es den Landesregierungen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Begründung oder Unterteilung von Wohnungs- und Teileigentum, die Begründung von Wohnungserbbaurechten und Dauerwohnrechten und die Eintragung von bestimmten Miteigentümervereinbarungen nach § 1010 BGB bei bestehenden Wohngebäuden einer Genehmigung bedarf.

 https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/ge-bauturbo/bauturbo.html

https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101084.pdf

https://www.bnotk.de/stellungnahmen/details/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-beschleunigung-des-wohnungsbaus-und-zur-wohnraumsicherung

 Das Gesetzgebungsverfahren sollte im Herbst 2025 abgeschlossen sein. 

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