Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) schafft seit dem 1. Januar 2024 erstmals einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen. Es verpflichtet die Länder, Wärmepläne für ihr Gebiet sicherzustellen. Die Fristen sind gestaffelt: Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028.

Laut einer aktuellen Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). haben bis Anfang Mai 2025 bereits 5.085 Gemeinden – rund 47 Prozent aller Gemeinden bundesweit – mit der Erstellung begonnen. Weitere 488 Gemeinden (4,5 Prozent) haben ihren Wärmeplan bereits abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat die Ergebnisse eines Stakeholder-Dialogs zur kommunalen Wärmeplanung mit Empfehlungen hier veröffentlicht:

 

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