Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) hat im September 2014 einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur sogenannten Mietpreisbremse vorgelegt. Dieser ist am
1. Oktober 2014 vom Kabinett beschlossen und am 27. März 2015 vom Bundesrat gebilligt worden. Es wird nach der Ausfertigung durch Bundespräsident Gauck voraussichtlich im Juni dieses Jahres in Kraft treten. Inhalt des Gesetzes ist die sogenannte Mietpreisbremse sowie das Bestellerprinzip. Nach dem Bestellerprinzip soll bei der Vermittlung einer Wohnung der Mieter nur ausnahmsweise zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet sein, wenn er einen Suchauftrag an den Maklergerichtet hat und dieser die Genehmigung zur Vermittlung der Wohnung von dem Vermieter ausschließlich wegen dieses Suchauftrags eingeholt hat.

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