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- 24. April 2015
Bei der Beschäftigung von Hausmeistern wird üblicherweise ein fester Arbeitslohn unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze vereinbart. Die Arbeitszeit ergibt sich in der Regel aus dem vereinbarten Stundenlohn. Der Arbeitseinsatz soll jedoch flexibel entsprechend dem Arbeitsanfalls erfolgen und die monatliche Arbeitszeit dementsprechend schwanken.