Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) hat im September einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur sogenannten Mietpreisbremse vorgelegt. Dieser ist am 1. Oktober vom Kabinett beschlossen worden und liegt nun dem Bundesrat vor (BR-Drs. 447/14). Ziel ist es, den Anstieg der Mieten bei Bestandswohnungen zu dämpfen. Denn dieser führt nach Aussage der Bundesregierung dazu, dass einkommensschwache Haushalte Schwierigkeiten haben, eine Wohnung in den nachgefragten Lagen zu finden. „Außerdem werden durch den Anstieg des Mietniveaus Teile der angestammten Bevölkerung aus ihrem Wohnquartier verdrängt“, so der Justizminister.

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