Vor knapp einem Jahr berichteten wir darüber, dass die im deutschen SEPA-Rat zusammengeschlossenen Interessenverbände der Anbieter- und Nutzerseite unter dem Vorsitz der Deutschen Bundesbank und des Bundesministeriums der Finanzen den sogenannten SEPA-Migrationsplan veröffentlicht hatten.

Durch den SEPA-Migrationsplan für Deutschland soll mehr Dynamik in den Umstellungsprozess kommen. Denn er bietet Kreditwirtschaft, Unternehmen, öffentlichen Kassen, gemeinnützigen Organisationen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schnelle Übersicht darüber, was sie bei der Umstellung auf die SEPA-Verfahren beachten müssen. Zudem dokumentiert der SEPA-Migrationsplan die bereits erreichten Erfolge bei der Nutzung der SEPA-Verfahren.

Obwohl die Unternehmen und die Vereine das alte Verfahren ab 1. Februar 2014 nicht mehr für die Überweisungen und Lastschriften nutzen dürfen, haben nach Angaben der Bundesbank (Qualitative SEPA Indikatoren für Deutschland) bis jetzt nur die Banken die entsprechenden Vorbereitungen abgeschlossen. Hingegen haben die meisten KMU’S mit den Vorbereitungen noch gar nicht begonnen. Eine rechtzeitige Umstellung ist demzufolge unwahrscheinlich.

Erteilen die Verbraucher einer Bank Zahlungsaufträge, führt diese noch bis zum 1. Februar 2016 eine kostenlose und sichere Konvertierung in die IBAN durch. Die Verbraucher benötigen jedoch ihre IBAN, wenn sie Verträge mit Unternehmen oder Vereinen abschließen, bei denen die letzteren den bargeldlosen Zahlungsverkehr nutzen (z.B. bei neuen Mietverträgen mit einer Hausverwaltung oder beim Wechsel des Stromanbieters).

Mehr Informationen erhalten Sie unterwww.sepadeutschland.de

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