https://www.bmu.de/pressemitteilung/novelle-des-klimaschutzgesetzes-beschreibt-verbindlichen-pfad-zur-klimaneutralitaet-2045/

 

 Nach diesem Beschluss sollten u.a. die deutlich steigenden Kosten des CO2-Preises künftig nicht mehr von den Mieterinnen und Mieter, sondern zur Hälfte von den Vermieterinnen und Mieter getragen werden.

Diese Kosten werden aber ausschließlich durch die Mieter (Nutzer) verursacht. Der Vermieter hat hingegen keinen Einfluss auf den Verbrauch seiner Mieter. Er soll sich aber trotzdem an den Kosten beteiligen. 

 

Lesen Sie die Stellungnahme unseres Dachverbandes Haus & Grund Deutschland zu den geplanten Änderungen:

https://www.hausundgrund.de/haus-grund-entsetzt-ueber-teilung-des-co2-preises

 

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