- Wohnungseigentumsrecht |
- 28. Januar 2020
Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nicht aufgrund Gewohnheitsrechts durch eine – sei es auch jahrzehntelange – Übung entstehen kann. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB bestehen.
Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18
Quelle: Pressemitteilung Nr. 012/2020
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html