- Wohnungseigentumsrecht |
- 15. Juni 2020
(Änderungen ab Juni 2020)
Die Regelungen über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus werden ständig aktualisiert.
Ab dem 2. Juni sind nun in Berlin Versammlungen und Zusammenkünfte im Innenraum mit bis zu 150 Personen und ab dem 30.6. mit bis zu 300 Personen erlaubt. Eine WEG-Versammlung kann also in vielen Fällen endlich stattfinden.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Die zulässige Anzahl der Teilnehmer darf nicht überschritten werden
- Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen muss eingehalten werden
- Die Verwaltung muss ein Konzept u.a. zur Steuerung des Zutritts, Vermeidung von Warteschlangen
erarbeiten und durchsetzen
- Aushänge zu den Abstandsregelungen und getroffenen Hygienemaßnahmen müssen gut sichtbar
angebracht werden
- In den Räumen muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden
- Einschlägige Empfehlungen des RKI zum Infektionsschutz in der jeweiligen Fassung sind zu beachten
Weitere Informationen: