1. Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, so wird sie bei einer gegen einzelne Wohnungseigentümer gerichteten Klage durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den klagenden Verband allein (Fortführung von Senat, Urteil vom 08.07.2022 - V ZR 202/21, IMR 2022, 421).
  2. In einer verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bedarf die Erhebung einer gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichteten Klage auf anteilige Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage keiner auf die Klageerhebung bezogenen Beschlussfassung.
  3. Erhebt der Verwalter im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer, sind Beschränkungen seiner Vertretungsmacht im Innenverhältnis, die die Befugnis zur Klageerhebung betreffen, jedenfalls im Grundsatz nicht zu überprüfen.

BBGH, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 180/21

Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

Adresse:
Zimmermannstr. 32
12163 Berlin

030 - 792 19 69
030 - 793 35 79

info@hgv-berlin-steglitz.de

Telefonzeiten:
Montag - Freitag,
9:00 - 13:00 Uhr

Beratungstermine nur nach Vereinbarung

WICHTIG: Bitte beachten Sie unsere neue Adresse (Zimmermannstr. 32, 12163 Berlin)!

Interview mit unserem Vorsitzenden, RA und Notar a.D. Axel Paul 
Bitte lesen Sie hier.

 

 

Bestellen Sie Bücher und Zeitschriften direkt beim Haus & Grund Verlag.