Mietrecht
- Mietrecht |
- 13. August 2015
Urteil vom 27. Mai 2015 - XII ZR 66/13
a) Eine erstmals nach Vertragsbeendigung eingetretene Verschlechterung der Mietsache, die beim Fortbestehen des Mietverhältnisses eine Minderung der Miete zur Folge gehabt hätte, führt grundsätzlich nicht dazu, den Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in entsprechender Anwendung von § 536 BGB herabzusetzen (Fortführung von BGH, NJW 1961, 916).
b) Etwas anderes gilt nur dann, wenn den Vermieter nach Treu und Glauben im Rahmen des Abwicklungsverhältnisses ausnahmsweise eine nachvertragliche Pflicht zur Beseitigung von Mängeln der vorenthaltenen Mietsache trifft.
- Mietrecht |
- 13. Juli 2015
BGH, Urteil vom 20. Mai 2015, VIII ZR 145/14
Hier: ein öffentlich-rechtlicher Verband, dem die Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung in seinem Verbandsgebiet in Sachsen übertragen worden ist. Innerhalb dieses Gebietes besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Ein Eigentümer von 12 Wohneinheiten, die teilweise leer standen, beanstandete die Grundgebührenbemessung. Er war der Auffassung, dass die Fixkosten der Wasserversorgung fehlerhaft kalkuliert seien und demzufolge entspreche die - darauf aufbauende Preisbestimmung - nicht der Billigkeit.
- Mietrecht |
- 11. Mai 2015
Auf www.bundesgerichtshof.de wurde nun das Urteil vom 18. März 2015 mit Entscheidungsgründen veröffentlicht. Die formularvertragliche Übertragung der Schönheitsreparaturpflicht bei einer im unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Zustand übergebenen Wohnung ist unwirksam, sofern der Vermieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt (Rn. 24).
- Mietrecht |
- 23. April 2015
Der BGH hat sich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren (BGH, Urteil v. 15.4.2015 – VIII ZR 281/13).
- Mietrecht |
- 24. Februar 2015
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn der sozialhilfeberechtigte Mieter zur pünktlichen Zahlung der Miete nicht in der Lage ist, nachdem er zwar rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, die zur Mietzahlung erforderlichen Unterkunftskosten jedoch nicht rechtzeitig bewilligt worden sind.