Mietrecht
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- 29. August 2014
Das seit dem 13.6.2014 geltende neue Widerrufsrecht gilt nicht nur für Maklerverträge, sondern auch für Mietverträge, wenn der Vermieter Unternehmer und der Mieter Verbraucher ist. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vertrag
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in dem Büro des Vermieters oder seines Verwalters
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bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsparteien
zustande gekommen ist.
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- 06. Mai 2014
Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit den Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung befasst und klargestellt, dass der Vermieter die Eigenbedarfsperson identifizierbar benennen muss. Des Weiteren muss das Interesse der Eigenbedarfsperson an der Erlangung der Wohnung dargelegt werden.
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- 28. März 2014
Allein die Absicht des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Umbaumaßnahmen in den Mieträumen durchzuführen, genügt nicht, um im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der vertraglichen Verpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen und Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, einen Ausgleichsanspruch in Geld treten zu lassen. Ein solcher Ausgleichsanspruch setzt voraus, dass die Mieträume tatsächlich umgebaut werden (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 151, 53 = NJW 2002, 2383).
BGH, Urteil vom 12. Februar 2014, Az.: XII ZR 76/13