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In diesem Jahr müssen sich die Immobilieneigentümer wieder mit zahlreichen gesetzlichen Änderungen und neuen Anforderungen befassen. Einige der wichtigsten finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:

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Für Gebäudeeigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften gelten ab 2015 neue Pflichten nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Das Gesetz wurde am 25.7.2013 verabschiedet und tritt am 1.1.2015 in Kraft.

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) hat im September einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur sogenannten Mietpreisbremse vorgelegt. Dieser ist am 1. Oktober vom Kabinett beschlossen worden und liegt nun dem Bundesrat vor (BR-Drs. 447/14). Ziel ist es, den Anstieg der Mieten bei Bestandswohnungen zu dämpfen. Denn dieser führt nach Aussage der Bundesregierung dazu, dass einkommensschwache Haushalte Schwierigkeiten haben, eine Wohnung in den nachgefragten Lagen zu finden. „Außerdem werden durch den Anstieg des Mietniveaus Teile der angestammten Bevölkerung aus ihrem Wohnquartier verdrängt“, so der Justizminister.

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Viele unserer Mitglieder fragen uns, ob die Rauchmelderpflicht für Berlin schon eingeführt wurde. Anfang dieses Jahres gab es immer wieder Aussagen aus der Politik bezüglich einer kurzfristigen Einführung einer derartigen Verpflichtung.

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Urteil vom 30. April 2014 - VIII 284/13

Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit den Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung befasst und klargestellt, dass der Vermieter die Eigenbedarfsperson identifizierbar benennen muss. Des Weiteren muss das Interesse der Eigenbedarfsperson an der Erlangung der Wohnung dargelegt werden.

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Brandbrief an die Politik zum Gebäudeenergiegesetz
Eine Stellungsnahme von Haus & Grund finden Sie hier und hier.

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