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- 02. April 2015
Die Mietpreisbremse
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) hat im September 2014 einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur sogenannten Mietpreisbremse vorgelegt. Dieser ist am
1. Oktober 2014 vom Kabinett beschlossen und am 27. März 2015 vom Bundesrat gebilligt worden. Es wird nach der Ausfertigung durch Bundespräsident Gauck voraussichtlich im Juni dieses Jahres in Kraft treten. Inhalt des Gesetzes ist die sogenannte Mietpreisbremse sowie das Bestellerprinzip. Nach dem Bestellerprinzip soll bei der Vermittlung einer Wohnung der Mieter nur ausnahmsweise zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet sein, wenn er einen Suchauftrag an den Maklergerichtet hat und dieser die Genehmigung zur Vermittlung der Wohnung von dem Vermieter ausschließlich wegen dieses Suchauftrags eingeholt hat.
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- 26. März 2015
Änderung der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen
Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich am 18. März 2015 in drei Entscheidungen mit der Wirksamkeit formularmäßiger Renovierungs- und Abgeltungsklauseln beschäftigt. Durch Renovierungsklauseln (auch Vornahme- oder Abwälzungsklauseln genannt) wird die Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt.
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- 22. Januar 2015
Was erwartet uns im Jahre 2015?
In diesem Jahr müssen sich die Immobilieneigentümer wieder mit zahlreichen gesetzlichen Änderungen und neuen Anforderungen befassen. Einige der wichtigsten finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:
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- 17. Dezember 2014
Mess- und Eichgesetz: Neue Pflichten und Konsequenzen auch für Immobilienverwalter
Für Gebäudeeigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften gelten ab 2015 neue Pflichten nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Das Gesetz wurde am 25.7.2013 verabschiedet und tritt am 1.1.2015 in Kraft.
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- 24. Oktober 2014
Die Mietpreisbremse
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) hat im September einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur sogenannten Mietpreisbremse vorgelegt. Dieser ist am 1. Oktober vom Kabinett beschlossen worden und liegt nun dem Bundesrat vor (BR-Drs. 447/14). Ziel ist es, den Anstieg der Mieten bei Bestandswohnungen zu dämpfen. Denn dieser führt nach Aussage der Bundesregierung dazu, dass einkommensschwache Haushalte Schwierigkeiten haben, eine Wohnung in den nachgefragten Lagen zu finden. „Außerdem werden durch den Anstieg des Mietniveaus Teile der angestammten Bevölkerung aus ihrem Wohnquartier verdrängt“, so der Justizminister.
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