Meldungen

Die "Heizkostenhilfe Berlin" unterstützt Berliner Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten wegen stark gestiegener Energiekosten.

Auf Rechnungen für nicht leitungsgebundene Energieträger mit Rechnungsdatum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2022 werden 80% des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt.

Anträge sind nur durch Eigentümer:innen oder Verwaltungen bzw. deren Bevollmächtigte zu stellen, die Rechnungen für nichtleitungsgebundene Energieträger (z.B. Öl, Pellets, Flüssiggas) für Feuerstätten in Berliner Wohn- und Gewerbeeinheiten bezahlt haben.

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/heizkostenhilfe-berlin.html

 

Der Gesetzestext, der Praxisleitfaden und die Formulare zum Solargesetz Berlin sind nun abrufbar:

 

https://www.berlin.de/sen/energie/erneuerbare-energien/solargesetz-berlin/artikel.1209623.php

 

Die Pflicht zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage besteht im Falle der Bestandsimmobilien i.d.R. dann, wenn nach dem 31. Dezember 2022 wesentliche Umbauten des Daches erfolgen.

Nach § 2 Abs. 3 sind „wesentliche Umbauten des Daches“ einer Bestandsimmobilie Änderungen an der Dachfläche, bei der die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Dachsanierung erheblich erneuert wird.

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Haus & Grund: Mietpreisbremse endlich abschaffen

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