Meldungen

Ab sofort können Eigentümer wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen. 

 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/?redirect=432704

 

 

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin hat am 21. Februar eine Informationsveranstaltung zu der neuen Grundsteuer durchgeführt. Senator Evers hat erklärt, dass der Hebesatz in Berlin von derzeit 810 % auf 470 % abgesenkt werden soll und die Steuermesszahl für Wohngebäude auf 0,00031. Dadurch werde die Mehrbelastung durch die gestiegenen Grundsteuerwerte nur gering ausfallen. In einigen Fällen werde die Belastung sogar sinken. Für Kleingärten soll überhaupt keine Grundsteuer mehr erhoben werden, da der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu dem Steueraufkommen stehen würde. Durch einen neuen Erlasstatbestand soll außerdem sichergestellt werden, dass auch Eigentümer mit einem niedrigen Einkommen nicht übermäßig belastet werden. Ein entsprechender Beschluss des Senats werde im zweiten Quartal 2024 ergehen.

 

Aufgrund dieser Zahlen könne bereits jetzt jeder die zukünftige Höhe der Grundsteuer errechnen. Sie beträgt:

Grundsteuerwert x 0,00031 x 4,7

 

In Berlin seien bereits für 99 % der Grundstücke die Erklärungen zu dem neuen Grundsteuerwert abgegeben worden. Für 97 % der Grundstücke seinen Bescheide über den Grundsteuerwert ergangen. 

Am 29. Dezember 2023 wurde die überarbeitete Förderrichtline "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" im Bundesanzeiger

veröffentlicht. Die neue Förderung wird schrittweise im Laufe des Jahres 2024 zunächst nur für Privatpersonen, die Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses sind, starten. Für weitere Antragstellergruppen, wie Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, wird die Beantragung erst im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. 

 

Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. 

 

https://www.bundesanzeiger.de

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline

Ab dem 1. Januar 2024 besteht für Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen. Das durchführende Fachunternehmen muss hierfür lediglich bestätigen, dass es sich um eine energetische Sanierung im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.

 

https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/So-geht-Riester/So-geht-Wohn-Riester/so-geht-wohn-riester_node.html

 

 

 

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