Meldungen

Der Berliner Senat hat in der letzten Woche Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten für die Dauer der Corona-Krise beschlossen.

Gleichzeitig teilte der Senat mit, dass auf Grund der aktuellen Situation die Verstöße gegen Melde- und Informationspflichten gemäß MietenWoG bis auf Weiteres nicht sanktioniert werden. 

 

Quelle: 

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.911191.php

Nach § 7 MietenWoG Bln ist die Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung der Investitionsbank Berlin elektronisch oder schriftlich anzuzeigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der IBB

https://modernisierungsanzeige.ibb.de/_layouts/15/ibb.sharepoint.rentcap/pages/landingpage.aspx

Gesetzliche Regelungen während der Corona-Pandemie

 https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Corona_node.html

Am 21. Dezember 2019 hat der Bundestag die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Miete von vier auf sechs Jahre beschlossen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Nach den Übergangsregelungen können Mietspiegel auch nach dem 31. Dezember 2019 nach § 558 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis dahin geltenden Fassung neu erstellt werden, wenn der Stichtag für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor dem 1. März 2020 liegt und der Mietspiegel vor dem 1. Januar 2021 veröffentlicht wird. Mietspiegel, die nach Satz 1 neu erstellt wurden oder die bereits am 31. Dezember 2019 existierten, können entsprechend § 558d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.

 

Weitere Informationen unter:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Verlaengerung_Betrachtung_Vergleichsmiete.html

Am Donnerstag, den 30.01.2020 findet die 53. Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses Berlin statt. Auf der Tagesordnung steht auch das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenobergrenzung (zweite Lesung). Auch wenn das "MIetendeckel-Gesetz" an diesem Tag verabschiedet wird, tritt es erst am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Darüber hinaus wurde bis jetzt die Lageordnung nicht veröffentlicht, so dass eine Berechnung der "zulässigen Miete" ohnehin nicht möglich ist.

Nach der Veröffentlichung des Gesetzes werden wir unsere Mitglieder über den Umgang mit dem Gesetz selbstverständlich informieren.

 

https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/einladung/plen18-053-e.pdf

https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen//vorgang/d18-2437.pdf

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/mietendeckel/

 

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Interview mit unserem Vorsitzenden, RA und Notar a.D. Axel Paul 
Bitte lesen Sie hier.

 

 

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