Meldungen
- 03. April 2020
Die KfW hat auf ihrer Website einen Antrag und Informationen eingestellt, die Unternehmern helfen, die Kreditanfrage für die Hausbank vorzustrukturieren. Die Unternehmer wissen danach, welcher Kredit für sie in Frage kommt und welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden. Der erste Weg der Unternehmen sollte immer über die Hausbank gehen.
Noch einmal nachgebessert wurde bei der Risikoübernahme der Kredite durch die KfW und auch bei den Zinsen. Sehr verschlankt worden sind zudem die Antragsprozesse ebenso wie die Risikoprüfung nach einem vereinfachten Verfahren.
https://corona.kfw.de/
- 03. April 2020
Der Berliner Senat hat in der letzten Woche Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten für die Dauer der Corona-Krise beschlossen.
Gleichzeitig teilte der Senat mit, dass auf Grund der aktuellen Situation die Verstöße gegen Melde- und Informationspflichten gemäß MietenWoG bis auf Weiteres nicht sanktioniert werden.
Quelle:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.911191.php
- 03. April 2020
Nach § 7 MietenWoG Bln ist die Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung der Investitionsbank Berlin elektronisch oder schriftlich anzuzeigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der IBB
https://modernisierungsanzeige.ibb.de/_layouts/15/ibb.sharepoint.rentcap/pages/landingpage.aspx
- 26. März 2020
Gesetzliche Regelungen während der Corona-Pandemie
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Corona_node.html
- 28. Januar 2020
Am 21. Dezember 2019 hat der Bundestag die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Miete von vier auf sechs Jahre beschlossen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Nach den Übergangsregelungen können Mietspiegel auch nach dem 31. Dezember 2019 nach § 558 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis dahin geltenden Fassung neu erstellt werden, wenn der Stichtag für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor dem 1. März 2020 liegt und der Mietspiegel vor dem 1. Januar 2021 veröffentlicht wird. Mietspiegel, die nach Satz 1 neu erstellt wurden oder die bereits am 31. Dezember 2019 existierten, können entsprechend § 558d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.
Weitere Informationen unter: