Meldungen

Nach dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofs kann ein einzelner Wohnungseigentümer die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, sofern diese zwingend erforderlich ist und sofort erfolgen muss. Unter dieser Voraussetzung ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten (oder des Alters) einzelner Wohnungseigentümer kein Raum. Verzögern die übrigen Wohnungseigentümer die Beschlussfassung über eine solche Maßnahme schuldhaft, können sie sich schadensersatzpflichtig machen (Urteil vom 17. Oktober 2014 – V ZR 9/14).

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) lädt am 18. November 2014 zum Kongress "Innenstadt verhandeln" ins Umweltforum Berlin ein. Vorgestellt und diskutiert werden die Ergebnisse des Forschungsfeldes "Innovationen für Innenstädte". Das aktuelle Programm finden Sie unter: http://urbanizers.de/Programm_Innenstadt_verhandeln.pdf
Staatssekretär Gunther Adler (BMUB) wird den Kongress eröffnen, auf dem Praxisbeiträge aus zahlreichen Kommunen, fachliche Impulsvorträge und offene Diskussionen vorgesehen sind.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl stehen jedoch nur noch wenige freie Plätze zur Verfügung.
Sie können sich bis zum 10.11.2014 unter: http://anmeldungen.urbanizers.de/innenstadt anmelden.

Abrechnung muss dem Mieter rechtzeitig zugehen

Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, bleibt er auf Nachforderungen sitzen. Grundsätzlich gilt: Sind Vorauszahlungen mit dem Mieter vereinbart, muss einmal jährlich abgerechnet werden.

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Seit dem 1. Oktober 2014 können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse in Anspruch nehmen, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen sollen. Hierfür stellt der Bund insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung. Damit wird das seit 5 Jahren erfolgreiche Kreditprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen“ um eine Zuschussvariante ergänzt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

Adresse
Schloßstraße 41
12165 Berlin
030 - 792 19 69
030 - 793 35 79
info@hgv-berlin-steglitz.de
Telefonzeiten
Montag - Freitag,
9:00 - 13:00 Uhr

Beratungstermine nur nach Vereinbarung

Seminar ,,Erben und Schenken''

am 10. Oktober 2024

von 17 Uhr bis 19 Uhr

Elementarschadenversicherung/Pflichtversicherung ist keine Lösung–Prävention hat Priorität

https://www.hausundgrund.de/haus-grund-raet-zu-elementarschadenversicherung

 

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