Meldungen

Noch bis zum 31. März 2016 können Vermieter, die ohne eigenes Verschulden erhebliche Mietausfälle in 2015 hatten, einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Zuständig für den Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden. In den Stadtstaaten muss der Antrag an die Finanzämter gerichtet werden.


Lagen die Mieterträge 2015 mehr als 50 Prozent unter dem normalen Rohertrag einer Immobilie, besteht ein Anspruch auf 25 Prozent Grundsteuererlass. 50 Prozent werden erlassen, wenn die Immobilie überhaupt keinen Ertrag abgeworfen hat - jedoch immer unter der Voraussetzung, dass der Vermieter an den Mietausfällen nicht selbst die Schuld trug.

Im Jahr 2016 soll auch die Brandenburgische Bauordnung geändert werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf orientiert sich an der aktuellen Musterbauordnung. Als wichtige Neuerungen sollen das fünfstufige Gebäudeklassensystem, die Brandschutzanforderungen und der Sonderbautenkatalog musterkonform übernommen werden. Für die Vermieter besonders wichtig: ähnlich wie in Berlin wird in Brandenburg für die Wohnungen eine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Bestehende Wohnungen sollen in beiden Bundesländer bis zum Ende 2020 entsprechend nachgerüstet werden.

Der Gesetzentwurf wurde am 22. Dezember 2015 vom Kabinett beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Am 20. Januar 2016 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag statt. Nun wird der Entwurf in den Ausschüssen beraten. 

Der Gesetzentwurf wurde unter

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_3200/3268.pdf
veröffentlicht.

Der Senat hat während der Sitzung am 9. Februar 2016 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) beschlossen. Die vorgesehenen Änderungen sollen neben der Vereinfachung auch der Angleichung des Bauordnungsrechts in der Region Berlin Brandenburg dienen (mehr dazu: HGV-Newsletter vom 22. Dezember 2015 / Mitgliederbereich).

Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2016 zu der Vorlage Stellung genommen. Die Änderungswünsche wurden - laut des Senats - eingearbeitet. Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Zustimmung vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung vom 9. Februar 2016  

http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.442652.php

Am 31. Januar 2016 endet die Übergangsfrist für die traditionelle Kontonummer und die Bankleitzahl. Ab dem 1. Februar 2016 funktionieren Überweisungen nur noch mit der internationalen Kontonummer IBAN. Dank des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums, genannt SEPA, können die Geldtransfers zwischen verschiedenen europäischen Ländern unkompliziert und günstig abgewickelt werden.

Weitere Infos unter: https://www.bundesbank.de

Für die Steuerzahler gibt es auch im Jahre 2016 viele wichtige Änderungen. Eine Übersicht finden Sie u.a. auf der Homepage des BdSt. e.V. unter:

http://www.steuerzahler.de/Das-aendert-sich-2016/69626c80546i1p1520/index.html

Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

Adresse
Schloßstraße 41
12165 Berlin
030 - 792 19 69
030 - 793 35 79
info@hgv-berlin-steglitz.de
Telefonzeiten
Montag - Freitag,
9:00 - 13:00 Uhr

Beratungstermine nur nach Vereinbarung

Am 23. April bleibt unsere Geschäftsstelle aus betrieblichen Gründen geschlossen.

 

Haus & Grund: Mietpreisbremse endlich abschaffen

https://www.hausundgrund.de/ampel-plant-keine-weiteren-mietrechtsverschaerfungen

 

Bestellen Sie Bücher und Zeitschriften direkt beim Haus & Grund Verlag.