Meldungen
- 18. Februar 2016
Der Senat hat während der Sitzung am 9. Februar 2016 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) beschlossen. Die vorgesehenen Änderungen sollen neben der Vereinfachung auch der Angleichung des Bauordnungsrechts in der Region Berlin Brandenburg dienen (mehr dazu: HGV-Newsletter vom 22. Dezember 2015 / Mitgliederbereich).
Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2016 zu der Vorlage Stellung genommen. Die Änderungswünsche wurden - laut des Senats - eingearbeitet. Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Zustimmung vorgelegt.
Quelle: Pressemitteilung vom 9. Februar 2016
http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.442652.php
- 14. Januar 2016
Am 31. Januar 2016 endet die Übergangsfrist für die traditionelle Kontonummer und die Bankleitzahl. Ab dem 1. Februar 2016 funktionieren Überweisungen nur noch mit der internationalen Kontonummer IBAN. Dank des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums, genannt SEPA, können die Geldtransfers zwischen verschiedenen europäischen Ländern unkompliziert und günstig abgewickelt werden.
Weitere Infos unter: https://www.bundesbank.de
- 07. Januar 2016
Für die Steuerzahler gibt es auch im Jahre 2016 viele wichtige Änderungen. Eine Übersicht finden Sie u.a. auf der Homepage des BdSt. e.V. unter:
http://www.steuerzahler.de/Das-aendert-sich-2016/69626c80546i1p1520/index.html
- 18. Dezember 2015
Beschluss vom 12. November 2015 (1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14)
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation mit dem Beschluss vom 12. November 2015 (veröffentlicht am 17. Dezember 2015) aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Nach der vor dem 1. Februar 2004 gültigen Fassung von § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg hätte von den Beschwerdeführerinnen kein Beitrag mehr erhoben werden können. Die Anwendung einer seit dem 1. Februar 2004 gültigen Neufassung entfaltet bei ihnen daher eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung.
- 17. Dezember 2015
Aufgrund der Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 18. November 2015 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I 2015, Nr. 46 vom 25.11.2015) wird das Trinkwasser bereits seit dem 1. Dezember 2015 umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht. Vorgegeben sind Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210.