Meldungen

Der Berliner Senat hat während seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) zur Kenntnis genommen.
Die Vorlage muss zuerst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet werden. Laut der Mitteilung des Senats wird - aufgrund der notwendigen Änderungen von Verordnungen - das Gesetz frühestens 2016 in Kraft treten. Nach dem Entwurf gibt es für die Nachrüstungspflicht im Bestand eine Frist bis zum 31.12.2020

Mehr Informationen zu den beabsichtigten Änderungen der Bauordnung erhalten Sie unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/download/bauobln_aenderungen.pdf

Am 26. September 2015 führte die EU-Verordnung (EU) Nr. 812/2013 die Energieverbrauchskennzeichnung u.a. für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher sowie für Heizgeräte für Zentralheizungen verpflichtend ein. Das Ziel der Verordnung ist, ineffiziente Geräte aus dem Verkehr zu ziehen. Die Angabe der Energieeffizienzklasse der Geräte ist für die Werbung und ausgestellte Geräte zwingend vorgeschrieben. Die technischen Unterlagen müssen einheitliche und demzufolge vergleichbare Informationen beinhalten.

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Zum 1. November 2015 tritt erstmals ein bundesweit einheitliches Meldegesetz (BMG) in Kraft. Mieter, die eine Wohnung beziehen, müssen weiterhin ihren Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldehörde anzeigen. Im Rahmen dieser Meldepflicht wird nun ab dem 1. November 2015 eine weitere Anmeldung durch den Vermieter (die Hausverwaltung) verlangt.
Ein Musterformular finden Sie auf der Sercive-Portal Seite von Berlin.de
https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/

Die Präsidentin des Kammergerichts, Pressemitteilung vom 18.09.2015

Die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin hat am 18. September 2015 in einem Rechtsstreit darüber verhandelt, in welchem Umfang Mieter Modernisierungsmaßnahmen hinnehmen müssen.

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Am 1. November 2015 treten sowohl das Bundesmeldegesetz (BMG) als auch die 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung sowie die Bundesmeldedatenabrufverordnung in Kraft. Ab diesem Tag müssen die Wohnungsgeber (wieder) bei der Wohnungsanmeldung von Mietern mitwirken. Die einschlägigen Gesetzes- und Verordnungstexte sowie weitere Informationen wurden auf der Seite des Bundesministeriums des Innern veröffentlicht:

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Verwaltungsrecht/Meldewesen/Bundesmeldegesetz/bundesmeldegesetz_node.html

Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

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