Meldungen

Am 1. November 2015 treten sowohl das Bundesmeldegesetz (BMG) als auch die 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung sowie die Bundesmeldedatenabrufverordnung in Kraft. Ab diesem Tag müssen die Wohnungsgeber (wieder) bei der Wohnungsanmeldung von Mietern mitwirken. Die einschlägigen Gesetzes- und Verordnungstexte sowie weitere Informationen wurden auf der Seite des Bundesministeriums des Innern veröffentlicht:

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Verwaltungsrecht/Meldewesen/Bundesmeldegesetz/bundesmeldegesetz_node.html

Im Land Brandenburg sind die Anschriften der Grundbuchämter mit den Anschriften der Amtsgerichte identisch. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.  Alle Adressen der Amtsgerichte im Land Brandenburg und ggf. abweichende Anschriften der Grundbuchämter sind veröffentlicht unter:

http://www.mdjev.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.272417.de

Die Aufgaben der Amtsgerichte in Grundbuchangelegenheiten (Grundbuchämter) sind in Berlin auf acht Gerichtsstandorte konzentriert. Das örtlich zuständige Grundbuchamt finden Sie unter:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/grundbuch/grundbuchamt.html

 

Gesetze und Verordnungen rund um das Schornsteinfegerhandwerk sowie Verbraucherinformationen und eine Datenbank der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind auf der Homepage des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks unter

www.schornsteinfeger.de zu finden.

 

Die Eigentümer (aber auch die Käufer von Immobilien) können sich kostenfrei durch die Fachberater der Beratungstelle beim Landeskriminalamt Berlin zu allen Fragen des Einbruchschutzes beraten lassen. Die Beratungsstelle befindet sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg,
Platz der Luftbrücke 5, 12101 Berlin.
Alle Kontaktdaten und viele interessante Hinweise, u.a. Informationsblätter zu folgenden Themen "Sicherungsmöglichkeiten für Fenster und Fenstertüren", "Schutz von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren", "Sicherung von Türen", "Sicherung von zweiflügeligen Wohnungstüren", "Information zum Kauf einbruchhemmender Fenster- und Türen", "Rolladen und Vergitterung", "Schutz von medizinischen Praxen" und "Alarmbeleuchtung" finden Sie unter:
https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/diebstahl-und-einbruch/artikel.125014.php

Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

Adresse
Schloßstraße 41
12165 Berlin
030 - 792 19 69
030 - 793 35 79
info@hgv-berlin-steglitz.de
Telefonzeiten
Montag - Freitag,
9:00 - 13:00 Uhr

Beratungstermine nur nach Vereinbarung

Seminar ,,Erben und Schenken''

am 10. Oktober 2024

von 17 Uhr bis 19 Uhr

Elementarschadenversicherung/ Pflichtversicherung ist keine Lösung–Prävention hat Priorität

https://www.hausundgrund.de/haus-grund-raet-zu-elementarschadenversicherung

 

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