Meldungen

Der BGH hat mit Urteil vom 04. Juni 2014 klargestellt, dass dem Vermieter kein generelles Besichtigungsrecht in Bezug auf die Wohnung des Mieters zusteht. Dem Vermieter steht auch unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Besichtigung kein periodisches Besichtigungsrecht zu. Der Vermieter muss dem Mieter vielmehr einen besonderen Anlass nennen, der die Besichtigung dringend erforderlich macht. Nur wenn ein konkreter sachlicher Grund für die Besichtigung gegeben ist, der sich z.B. aus der ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Objekts ergeben kann, darf der Vermieter die Räumlichkeiten des Mieters besichtigen. Klauseln im Mietvertrag, die dem Vermieter ein nicht anlassbezogenes Besichtigungsrecht gewähren, sind unwirksam (Urteil vom 04.06.2014 – VIII ZR 289/13).

Nach dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofs kann ein einzelner Wohnungseigentümer die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, sofern diese zwingend erforderlich ist und sofort erfolgen muss. Unter dieser Voraussetzung ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten (oder des Alters) einzelner Wohnungseigentümer kein Raum. Verzögern die übrigen Wohnungseigentümer die Beschlussfassung über eine solche Maßnahme schuldhaft, können sie sich schadensersatzpflichtig machen (Urteil vom 17. Oktober 2014 – V ZR 9/14).

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) lädt am 18. November 2014 zum Kongress "Innenstadt verhandeln" ins Umweltforum Berlin ein. Vorgestellt und diskutiert werden die Ergebnisse des Forschungsfeldes "Innovationen für Innenstädte". Das aktuelle Programm finden Sie unter: http://urbanizers.de/Programm_Innenstadt_verhandeln.pdf
Staatssekretär Gunther Adler (BMUB) wird den Kongress eröffnen, auf dem Praxisbeiträge aus zahlreichen Kommunen, fachliche Impulsvorträge und offene Diskussionen vorgesehen sind.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl stehen jedoch nur noch wenige freie Plätze zur Verfügung.
Sie können sich bis zum 10.11.2014 unter: http://anmeldungen.urbanizers.de/innenstadt anmelden.

Abrechnung muss dem Mieter rechtzeitig zugehen

Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, bleibt er auf Nachforderungen sitzen. Grundsätzlich gilt: Sind Vorauszahlungen mit dem Mieter vereinbart, muss einmal jährlich abgerechnet werden.

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Seit dem 1. Oktober 2014 können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse in Anspruch nehmen, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen sollen. Hierfür stellt der Bund insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung. Damit wird das seit 5 Jahren erfolgreiche Kreditprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen“ um eine Zuschussvariante ergänzt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

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12165 Berlin
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9:00 - 13:00 Uhr

Beratungstermine nur nach Vereinbarung

Stellungnahme / Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

https://www.hausundgrund.de/geg

Heizkostenhilfe-Berlin
Die "Heizkostenhilfe Berlin" unterstützt Berliner Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten wegen stark gestiegener Energiekosten.
Bitte lesen Sie https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/heizkostenhilfe-berlin-und-haertefallhilfe-bund.html .

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