Meldungen
- 01. September 2015
Im Land Brandenburg sind die Anschriften der Grundbuchämter mit den Anschriften der Amtsgerichte identisch. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Alle Adressen der Amtsgerichte im Land Brandenburg und ggf. abweichende Anschriften der Grundbuchämter sind veröffentlicht unter:
http://www.mdjev.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.272417.de
- 01. September 2015
Die Aufgaben der Amtsgerichte in Grundbuchangelegenheiten (Grundbuchämter) sind in Berlin auf acht Gerichtsstandorte konzentriert. Das örtlich zuständige Grundbuchamt finden Sie unter:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/grundbuch/grundbuchamt.html
- 01. September 2015
Gesetze und Verordnungen rund um das Schornsteinfegerhandwerk sowie Verbraucherinformationen und eine Datenbank der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind auf der Homepage des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks unter
www.schornsteinfeger.de zu finden.
- 13. Juli 2015
Die Eigentümer (aber auch die Käufer von Immobilien) können sich kostenfrei durch die Fachberater der Beratungstelle beim Landeskriminalamt Berlin zu allen Fragen des Einbruchschutzes beraten lassen. Die Beratungsstelle befindet sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg,
Platz der Luftbrücke 5, 12101 Berlin.
Alle Kontaktdaten und viele interessante Hinweise, u.a. Informationsblätter zu folgenden Themen "Sicherungsmöglichkeiten für Fenster und Fenstertüren", "Schutz von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren", "Sicherung von Türen", "Sicherung von zweiflügeligen Wohnungstüren", "Information zum Kauf einbruchhemmender Fenster- und Türen", "Rolladen und Vergitterung", "Schutz von medizinischen Praxen" und "Alarmbeleuchtung" finden Sie unter:
https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/diebstahl-und-einbruch/artikel.125014.php
- 07. Juli 2015
Die Landesfinanzminister haben sich auf ein neues Modell für die Grundsteuer geeinigt. Danach soll Bemessungsgrundlage zukünftig der Verkehrswert der Grundstücke sein. Bisher wird die Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte erhoben. Diese werden in den alten Bundesländern nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 und in den neuen Bundesländern zum 1.1.1935 festgestellt.
In Zukunft soll der Verkehrswert maßgeblich sein. Die Bundesländer sollen die Möglichkeit haben, die die Grundsteuermesszahl eigenständig festzulegen. Damit sollen vor allem die Stadtstaaten die Möglichkeit erhalten, zu verhindern, dass die neue Berechnungsgrundlage zu einer Mehrbelastung ihrer Bürger führt.