Meldungen
- 12. April 2018
Energieeffizient Bauen / Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses
Produktänderung ab 17. April 2018 auf einen Blick:
- Wegfall der 20-jährigen Zinsbindung
- Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird von 12 auf 6 Monate verkürzt
- Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht mehr möglich
Neues Merkblatt und weitere Informationen:
- 17. Oktober 2017
Mit dem Zuschussprogramm für Einbruchschutz fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, z.B. Einbau einbruchhemmender Haus - und Wohnungseingangstüren
sowie Nachrüstung von Haus - und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen).
Für eine stärkere Förderung kleinerer Maßnahmen gibt es ab sofort gestaffelte Zuschüsse:
* 20 Prozent Zuschuss für die ersten 1.000 Euro Investitionskosten
* Für jeden weiteren Euro der Investition 10 Prozent Zuschuss
Der Zuschuss kann maximal 1.600 Euro pro Wohnung betragen.
Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter
Stand: September 2017
- 09. Oktober 2017
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, welche Informationspflichten dem Immobilienmakler bei einer Immobilienanzeige zum Energieverbrauch obliegen.
In den drei Verfahren wendet sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. gegen Zeitungsanzeigen von Immobilienmaklern, die sie wegen Fehlens von Angaben, die im Energieausweis enthalten sind, für unzulässig hält.
Die beklagten Immobilienmakler boten in Tageszeitungen Wohnimmobilien zur Miete oder zum Kauf an. In den Anzeigen fehlten Angaben zur Art des Energieausweises, zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Wohngebäudes, zum Baujahr des Wohngebäudes oder zur Energieeffizienzklasse.
- 22. Mai 2017
Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den
aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Der jeweils relevante Stand des Basiszinssatzes ist auch im Internet zu
finden:
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html
- 22. Mai 2017
Am 19. Mai 2017 wurde der neue Mietspiegel veröffentlicht. Dieser Mietspiegel gilt unmittelbar nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Berlin, die bis zum 31. Dezember 2015 bezugsfertig geworden sind.
Den Mietspiegel und weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/