Meldungen
- 16. August 2018
Ab dem 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter gesetzlich verpflichtet, eine Gewerbeerlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Immobilienverwalter einzuholen und sich weiterzubilden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen müssen sie innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Fortbildung absolvieren. Die Verpflichtung gilt für diejenigen, die das gemeinschaftliche Eigentum von
Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes
oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten
(Wohnimmobilienverwalter).
Nach § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO (neu) müssen WEG- und Mietverwalter zudem eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können, um eine Erlaubnis zu erhalten.
Gewerbetreibende, die vor dem 1. August 2018 Wohnimmobilien verwaltet haben und diese Tätigkeit nach dem 1. August 2018 weiterhin ausüben wollen, sind verpflichtet, bis zum 1. März 2019 eine Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zu
beantragen.
- 12. April 2018
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat seine Info-Broschüre zum Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht (Stand: Januar 2018) aktualisiert.
Die überarbeitete Fassung enthält u.a. wichtige Informationen zu gesetzlichen Neuerungen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Frage der notariellen Beurkundung der Vorsorgevollmacht.
Daneben bietet die praktische Hinweiskarte im Scheckkarten-Format die Möglichkeit, die Person einzutragen, die Zugang zur Vorsorgevollmacht oder zur Patientenverfügung hat. So können Nutzer diese Angaben z.B. im Portemonnaie mit sich führen.
Hinweis: Sämtliche Publikationen können Sie direkt im Justizportal NRW herunterladen oder als Printversion über das Online-Bestellsystem bestellen.
https://www.justiz.nrw/Mitteilungen/2018-03-23-Betreuungsrecht/index.php
- 12. April 2018
Ratgeber für kleine Unternehmen und Vereine (BayLDA)
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat am 28. März 2018 erste Ratgeber für Vereine und kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Bäckereien, Einzelhändler, Online-Shops und Arztpraxen erstellt.
https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html
- 12. April 2018
Energieeffizient Bauen / Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses
Produktänderung ab 17. April 2018 auf einen Blick:
- Wegfall der 20-jährigen Zinsbindung
- Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird von 12 auf 6 Monate verkürzt
- Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht mehr möglich
Neues Merkblatt und weitere Informationen:
- 17. Oktober 2017
Mit dem Zuschussprogramm für Einbruchschutz fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, z.B. Einbau einbruchhemmender Haus - und Wohnungseingangstüren
sowie Nachrüstung von Haus - und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen).
Für eine stärkere Förderung kleinerer Maßnahmen gibt es ab sofort gestaffelte Zuschüsse:
* 20 Prozent Zuschuss für die ersten 1.000 Euro Investitionskosten
* Für jeden weiteren Euro der Investition 10 Prozent Zuschuss
Der Zuschuss kann maximal 1.600 Euro pro Wohnung betragen.
Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter
Stand: September 2017