Meldungen
- 17. Dezember 2015
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat während des Deutschen Mietgerichtstages im November 2015 seine "Grundlinien zur weiteren Reform des Mietrechts in der 18. Legislaturperiode" vorgelegt. Aus dem Papier ergeben sich die weiteren beabsichtigten Änderungen im Rahmen der 2. Tranche des Koalitionsvertrages. Die Auswirkungen der neuen Regelungen würden vor allen private Vermieter hart treffen und zum Teil sogar zum Verkauf ihrer Objekte zwingen.
Grundlinien zur weiteren Reform des Mietrechts in der 18. Legislaturperiode (PDF)
- 10. Dezember 2015
Der Berliner Senat hat während seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) zur Kenntnis genommen.
Die Vorlage muss zuerst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet werden. Laut der Mitteilung des Senats wird - aufgrund der notwendigen Änderungen von Verordnungen - das Gesetz frühestens 2016 in Kraft treten. Nach dem Entwurf gibt es für die Nachrüstungspflicht im Bestand eine Frist bis zum 31.12.2020.
Mehr Informationen zu den beabsichtigten Änderungen der Bauordnung erhalten Sie unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/download/bauobln_aenderungen.pdf
- 25. November 2015
Am 26. September 2015 führte die EU-Verordnung (EU) Nr. 812/2013 die Energieverbrauchskennzeichnung u.a. für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher sowie für Heizgeräte für Zentralheizungen verpflichtend ein. Das Ziel der Verordnung ist, ineffiziente Geräte aus dem Verkehr zu ziehen. Die Angabe der Energieeffizienzklasse der Geräte ist für die Werbung und ausgestellte Geräte zwingend vorgeschrieben. Die technischen Unterlagen müssen einheitliche und demzufolge vergleichbare Informationen beinhalten.
- 26. Oktober 2015
Zum 1. November 2015 tritt erstmals ein bundesweit einheitliches Meldegesetz (BMG) in Kraft. Mieter, die eine Wohnung beziehen, müssen weiterhin ihren Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldehörde anzeigen. Im Rahmen dieser Meldepflicht wird nun ab dem 1. November 2015 eine weitere Anmeldung durch den Vermieter (die Hausverwaltung) verlangt.
Ein Musterformular finden Sie auf der Sercive-Portal Seite von Berlin.de
https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/