Meldungen

Die Eigentümer (aber auch die Käufer von Immobilien) können sich kostenfrei durch die Fachberater der Beratungstelle beim Landeskriminalamt Berlin zu allen Fragen des Einbruchschutzes beraten lassen. Die Beratungsstelle befindet sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg,
Platz der Luftbrücke 5, 12101 Berlin.
Alle Kontaktdaten und viele interessante Hinweise, u.a. Informationsblätter zu folgenden Themen "Sicherungsmöglichkeiten für Fenster und Fenstertüren", "Schutz von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren", "Sicherung von Türen", "Sicherung von zweiflügeligen Wohnungstüren", "Information zum Kauf einbruchhemmender Fenster- und Türen", "Rolladen und Vergitterung", "Schutz von medizinischen Praxen" und "Alarmbeleuchtung" finden Sie unter:
https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/diebstahl-und-einbruch/artikel.125014.php

Die Landesfinanzminister haben sich auf ein neues Modell für die Grundsteuer geeinigt. Danach soll Bemessungsgrundlage zukünftig der Verkehrswert der Grundstücke sein. Bisher wird die Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte erhoben. Diese werden in den alten Bundesländern nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 und in den neuen Bundesländern zum 1.1.1935 festgestellt.
In Zukunft soll der Verkehrswert maßgeblich sein. Die Bundesländer sollen die Möglichkeit haben, die die Grundsteuermesszahl eigenständig festzulegen. Damit sollen vor allem die Stadtstaaten die Möglichkeit erhalten, zu verhindern, dass die neue Berechnungsgrundlage zu einer Mehrbelastung ihrer Bürger führt.

Am 1. Juli 2015 hat das Land Brandenburg die Grunderwerbsteuer von 5,0 auf 6,5% erhöht. Damit gehört das Bundesland zu den Spitzenreiter bei dieser Belastung. Zum Vergleicht beträgt die Grunderwerbsteuer in Berlin 6%.

Die Grunderwerbsteuer knüpft in der Regel an einen Kaufvertrag an. Alle grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgänge sind in § 1 GrEStG bezeichnet:

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Am Montag, den 18.05.2015 wurde der aktualisierte Mitspiegel für Berlin veröffentlicht.
Die Mietspiegelbröschüre und eine Online-Abfrage finden Sie unter
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/
Die Broschüre in Papierform ist ab sofort für unsere Mitglieder in unserer Geschäftsstelle erhältlich.

Pressemitteilung Haus & Grund vom 13.05.2015

Die Mietpreisbremse muss sofort gestoppt werden. Das forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (Az. 235 C 133/13). Das Gericht hat dem aktuellen Berliner Mietspiegel die Wissenschaftlichkeit abgesprochen. Er könne somit nicht zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden. „Die Mietpreisbremse darf nicht eingeführt werden, weil bundesweit vergleichbare Urteile zu erwarten sind. Mieter und Vermieter sind jetzt erst recht nicht mehr in der Lage, die ortsübliche Vergleichsmiete rechtssicher zu bestimmen“, kommentierte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund.

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Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

Adresse
Schloßstraße 41
12165 Berlin
030 - 792 19 69
030 - 793 35 79
info@hgv-berlin-steglitz.de
Telefonzeiten
Montag - Freitag,
9:00 - 13:00 Uhr

Beratungstermine nur nach Vereinbarung

Haus & Grund fordert seriöse Finanzierung der Heizungsförderung

 

https://haus-und-grund-berlin.de/haus-grund-fordert-serioese-finanzierung-der-heizungsfoerderung/

 

Sonderaktion bis zum 31. Dezember 2023

 

Unser Kooperationspartner ROLAND Rechtsschutz bietet bis zum 31.12.2023 eine Sonderaktion an.

Alle Informationen finden Sie unter

 

https://www.roland-rechtsschutz.de/media/roland-rechtsschutz/pdf-rr/091-landingpages/haus-und-grund/w_1309_haus-grund_aktion_2023_03_16.pdf

 

 

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