Meldungen
- 26. Oktober 2015
Zum 1. November 2015 tritt erstmals ein bundesweit einheitliches Meldegesetz (BMG) in Kraft. Mieter, die eine Wohnung beziehen, müssen weiterhin ihren Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldehörde anzeigen. Im Rahmen dieser Meldepflicht wird nun ab dem 1. November 2015 eine weitere Anmeldung durch den Vermieter (die Hausverwaltung) verlangt.
Ein Musterformular finden Sie auf der Sercive-Portal Seite von Berlin.de
https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/
- 05. Oktober 2015
Am 1. November 2015 treten sowohl das Bundesmeldegesetz (BMG) als auch die 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung sowie die Bundesmeldedatenabrufverordnung in Kraft. Ab diesem Tag müssen die Wohnungsgeber (wieder) bei der Wohnungsanmeldung von Mietern mitwirken. Die einschlägigen Gesetzes- und Verordnungstexte sowie weitere Informationen wurden auf der Seite des Bundesministeriums des Innern veröffentlicht:
- 01. September 2015
Im Land Brandenburg sind die Anschriften der Grundbuchämter mit den Anschriften der Amtsgerichte identisch. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Alle Adressen der Amtsgerichte im Land Brandenburg und ggf. abweichende Anschriften der Grundbuchämter sind veröffentlicht unter:
http://www.mdjev.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.272417.de
- 01. September 2015
Die Aufgaben der Amtsgerichte in Grundbuchangelegenheiten (Grundbuchämter) sind in Berlin auf acht Gerichtsstandorte konzentriert. Das örtlich zuständige Grundbuchamt finden Sie unter:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/grundbuch/grundbuchamt.html