Meldungen

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, welche Informationspflichten dem Immobilienmakler bei einer Immobilienanzeige zum Energieverbrauch obliegen.

In den drei Verfahren wendet sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. gegen Zeitungsanzeigen von Immobilienmaklern, die sie wegen Fehlens von Angaben, die im Energieausweis enthalten sind, für unzulässig hält.

Die beklagten Immobilienmakler boten in Tageszeitungen Wohnimmobilien zur Miete oder zum Kauf an. In den Anzeigen fehlten Angaben zur Art des Energieausweises, zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Wohngebäudes, zum Baujahr des Wohngebäudes oder zur Energieeffizienzklasse.

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Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den
aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Der jeweils relevante Stand des Basiszinssatzes ist auch im Internet zu
finden:
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html

Am 19. Mai 2017 wurde der neue Mietspiegel veröffentlicht. Dieser Mietspiegel gilt unmittelbar nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Berlin, die bis zum 31. Dezember 2015 bezugsfertig geworden sind.

Den Mietspiegel und weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin hat Ende Februar 2017 die Ergebnisse der Bodenrichtwertberatungen 2016 zusammen mit den vorläufigen Umsatzzahlen über Grundstücke und Eigentumswohnungen im Jahr 2016 vorgestellt. Die Bodenrichtwerte und andere Marktinformationen sind unter 

http://www.berlin.de/gutachterausschuss/

abrufbar.

In Berlin gibt es derzeit 33 soziale Erhaltungsgebiete. Diese werden durch Bezirke mittels einer Verordnung festgelegt.

Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß § 172 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. Soziale Erhaltungsverordnungen sind ein städtebauliches Instrument, mit dem die gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung geschützt werden sollen.

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Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

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Seminar ,,Erben und Schenken''

am 10. Oktober 2024

von 17 Uhr bis 19 Uhr

Elementarschadenversicherung/Pflichtversicherung ist keine Lösung–Prävention hat Priorität

https://www.hausundgrund.de/haus-grund-raet-zu-elementarschadenversicherung

 

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